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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ing. Bejvl Thomas - Donare Werbegeschenke

Pummerinplatz 1, 4490 St. Florian, Österreich

T: +43(0)7224/41880, F: +43(0)7224/41880-4

Firmenbuchgericht: Landesgericht Linz

UID-Nr.: ATU 62857929

1. GELTUNGSBEREICH:

a. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Donare Creativ Werbegeschenke GmbH – im folgenden „Händler“ genannt und Kunden gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

b. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.

c. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie vom Händler ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

d. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder – aus welchem Grund immer nicht Vertragsinhalt werden, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, deren Sinn und Zweck am nächsten kommende Bestimmung, zu ersetzen. Die Auslegungsregel des § 915 zweiter Halbsatz ABGB wird ausdrücklich abbedungen.

2. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES:

a. Die Auftragsbestätigung von Donare ist bindend. Ein Rücktrittsrecht nach Erhalt der Auftragsbestätigung ist ausgeschlossen. Bei Artikeln mit Druck ist das Rücktrittsrecht ebenfalls ausgeschlossen.

b. Alle Kosten für Änderung oder Stornierung von Aufträgen gehen zu Lasten des Kunden.

c. Bei Bestellungen über Internet ( Shop) kommt der Auftrag mit Absenden des Formulars zustande.

d. Donare behält sich vor, die versprochene Leistung im Falle Ihrer Nichtverfügbarkeit oder bei grobem Irrtum, nicht zu erbringen. In diesem Fall wird Donare den Kunden unverzüglich benachrichtigen, bzw. bereits erbrachte Zahlungen des Kunden unverzüglich rückerstatten.

3. LEISTUNGSUMFANG; BEDUNGENE EIGENSCHAFTEN; AUFTRAGSABWICKLUNG UND MITWIRKUNGSPFLICHT
DES KUNDEN:

a. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem vom Händler angenommenen Auftrag des Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.

b. Leistungen des Händlers sind soweit nichts anderes vereinbart ist, nach Ermessen des Händlers als Vorlagen (insbesondere als Proben, Muster, Modelle, Abbildungen, Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen und Farbabdrucke) vom Kunden zu überprüfen und binnen fünf Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.

c. Eine originalgetreue Darstellung der endgültigen Leistungen als Vorlage ist aus technischen Gründen nicht möglich. Vorlagen gelten daher lediglich nach Maßgabe dieses Punktes als Zusicherungen betreffend die Gestaltung, Beschaffenheit, Eigenschaften, Eignung zu einer bestimmten Verwendung etc. der vom Händler geschuldeten Leistung, der Händler macht daher keinerlei Zusicherungen hinsichtlich bzw. leistet insbesondere keine Gewähr für:

1. die Platzierung und die Größe von Aufschriften auf Produkten;

​2. eine exakte farbliche Übereinstimmung zwischen Vorlagen und fertigen Leistungen, insbesondere gilt ein Farbabstand von bis zu ΔE 3,0, ΔE 4,5 wenn die Vorlagen lediglich in elektronischer Form genehmigt wurden, nicht als Mangel;

3. die technischen Eigenschaften, soweit ein nach der Natur der Leistung durchschnittlich zu erwartender Gebrauch durch Abweichungen nicht wesentlich beeinträchtigt wird;

4. ein bestimmtes Material oder eine Materialqualität, soweit das Endprodukt annähernd mit der Vorlage vergleichbar ist. Weicht die endgültige Leistung daher in Bezug auf eine oder mehrere dieser Eigenschaften von der Vorlage oder sonst vom ursprünglich Bedungenen ab, gilt diese Abweichung als vereinbart und stellt keinen Mangel dar.

d. Der Kunde ist verpflichtet, den Händler nach besten Kräften zu unterstützen und bei der Erfüllung des Auftrages mitzuwirken. Der Kunde wird den Händler insbesondere unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird den Händler von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben entsteht (Mehrkosten,Verzögerungen,…).

e. Der Kunde ist weiter´s verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf eventuell bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen.

Der Händler haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird der Händler wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde den Händler schad- und klaglos; er hat dem Händler sämtliche Nachteile zu ersetzen, die diesem durch eine  Inanspruchnahme Dritter entstehen.

f. Der Händler ist nicht verpflichtet, im Zuge eines Auftrages/Projektes entstandene bzw. generierte Daten und sonstige Unterlagen (Siebe, Filme, etc.) über den Zeitpunkt der Übergabe seiner Leistung hinaus zu speichern oder sonst für den Kunden verfügbar zu halten.

g. Der Händler ist nach freiem Ermessen berechtigt, Leistungen selbst auszuführen oder sich Dritter zu bedienen.

h. Die Leistungen des Händlers sind im Zweifel teilbar.

4. LIEFERUNG:

a. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich durch von uns ausgesuchte Paketdienste oder Speditionen. Sofern nicht anders vereinbart, geht die Sendung zu Lasten und Gefahr des Käufers. Bei Nichtzustellbarkeit behält sich Donare vor, den dadurch entstandenen Schaden geltend zu machen.

b. Donare haftet nicht für Ausfälle, Schäden und dergleichen, welche durch Verschulden, Unterlassen, Nichterfüllen, Fehlliefern, Verspäten oder Anderes, ausgelöst durch Vorlieferanten, Frachtführer, Spediteure, höhere Gewalt usw. entstehen.

c. Ändert sich das Aussehen oder die Beschaffenheit eines bestellten Artikels geringfügig, so ist Donare berechtigt, diesen zu liefern, sofern Funktion und DESIGN ähnlich oder gleichwertig sind.

d. Voraussichtliche Lieferfristen werden dem Auftraggeber mittels Auftragsbestätigung mitgeteilt. Schadenersatzansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist werden ausgeschlossen.

e. Zum Rücktritt vom VERTRAG wegen nicht Einhaltung der Lieferfrist ist der Besteller erst dann berechtigt, wenn er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat.

f. Bei Lieferproblemen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Betriebsstörungen oder abweichenden Paket Laufzeiten der Dienstleister, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung und berechtigt den Kunden nicht, Schadenersatzforderungen an Donare zu stellen.

g. Musterlieferungen werden grundsätzlich verrechnet, außer es wurde schriftlich etwas Anderes vereinbart. Anfallende Versandkosten trägt der Besteller. Verrechnete Muster können nicht retourniert werden. Musterlieferungen außerhalb Österreich werden generell nur gegen Vorauszahlung und Abklärung der Transportkosten durchgeführt.

h. Bei sämtlichen Aufträgen mit Sonderausführungen, insbesondere inkl. Werbeanbringung ist eine Minder- oder Mehrlieferung im Ausmaß bis zu 10% Branchenüblich und gilt als vereinbart.

i. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

5. PREISE:

a. Unseren Preisen liegen die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Lohn-, Personal- und Materialkosten zugrunde. Unsere Preise sind daher freibleibend.

b. Mit der Aktualisierung des Internet Produktangebotes verlieren alle vorhergehenden Preise bzw. Angebote

Ihre Gültigkeit.

c. Irrtümer- Druck- und Satzfehler bleiben vorbehalten.

d. Alle im Shop angegebenen Preise verstehen sich exklusiv der gesetzlichen Mehrwertsteuer, diese wird aber bei Angebotslegung  bzw. Onlinebestellung separat ausgewiesen.

6. ZAHLUNGEN:

a. Sämtliche Zahlungen sind direkt an uns (Vertreter haben keine Inkassovollmacht) spesenfrei für den Empfänger

zu leisten.

b. Sofern nicht anders vereinbart sind sämtliche Rechnungen innerhalb 14 Tagen mit 2% Skonto oder 30 Tage netto —

ab Rechnungsdatum fällig. Wir behalten uns vor, die Auftragsabwicklung gegen Nachnahme, Teilvorauskasse oder Totalvorauskasse vorzunehmen. Lieferungen außerhalb Österreich erfolgen generell nur gegen Vorauszahlung auf den Gesamtkaufpreis, sofern nicht anders vereinbart. Vorauszahlungen sind mit dem Tag der Druckfreigabe durch den

Kunden fällig.

7. GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ:

a. Der Auftraggeber hat Mängelrügen unverzüglich nach Empfang der Ware, spätestens aber innerhalb einer Frist von drei Tagen schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Mängelrüge nicht fristgerecht, können Ansprüche auf Gewährleistung, auf Ersatz wegen des Mangels selbst sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache nicht mehr geltend gemacht werden (§ 377 Abs. 2  UGB). Ansprüche auf Gewährleistung erlöschen jedenfalls, auch bei verdeckten Mängeln, spätestens innerhalb von sechs Monaten nach der Lieferung.

b. Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge liefern wir nach unserer Wahl kostenlos Ersatz oder bessern nach. Eine angemessene Frist steht uns hiefür zur Verfügung, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Der Ersatz von auf Mängel zurückführenden Ansprüchen auf entgangenen Gewinn und von Mangelfolgeschäden jeder Art wird ausgeschlossen.

c. Geringfügige Abweichungen in Format, Farbe und Beschaffenheit der Ware von Abbildungen oder Mustern sind manchmal unvermeidlich und begründen keinen Gewährleistungsanspruch. Dies gilt insbesondere auch bei allen Varianten der Druckanbringung. Die vom Kunden angegebenen Farbtöne (Pantone) werden nach besten technischen Mitteln möglichst Farbgetreu eingestellt. Unterschiedliche Materialbeschaffenheit kann jedoch zu Farbabweichungen, insbesondere im Vergleich zu Papierdrucken, führen und stellen keinen Anspruch auf Mängel oder Ersatzlieferung dar.

d. Farbabbildungen von Artikeln in unserem online-shop , zugesandte Ansichtsbilder, Druckstandskizzen, Muster sind nicht farbverbindlich in Bezug auf die endgültige Lieferung. Ausgenommen Farbmuster die vor Bestellung zugesandt werden, oder Ausfallmuster im Zuge einer Auftragsabwicklung. Geringfügige Abweichungen wie unter Pkt. c beschrieben stellen keinen Reklamationsgrund dar.

e. Wir sind bemüht Ihre Werbung im Rahmen der technischen Möglichkeiten sauber an der von uns am werbewirksamsten erscheinenden Position des jeweiligen Artikels anzubringen. Im Falle von uns verschuldeter fehlerhafter Werbeanbringung haften wir in Höhe der extra ausgewiesenen Werbeanbringungskosten. Waren mit Werbeanbringung sind vom Umtausch ausgeschlossen.

f. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass allenfalls beigepackte Warnhinweise nicht von den jeweiligen Artikeln getrennt sondern dem Benützer gemeinsam mit der Ware ausgefolgt werden.

g. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluß, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Donare beruhen.

h. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch mangelhafte Lagerung der Erzeugnisse seitens des Kunden entstanden sind.

i. Die Vermutungsregelung des §924 ABGB wird ausgeschlossen. Das Vorliegen eines Mangels im Übergabezeitpunkt ist durch den Kunden zu beweisen.

j. Für Sieb- oder Tampondruck auf Metallschreibgeräten, Metallartikeln jeglicher Art kann keine dauerhafte Werbeanbringung gewährleistet werden. Ersatzansprüche und Gewährleistung kann nur im Ausmaß des durch den jeweiligen Vorlieferanten (Druckerei) gewährten Umfang weitergegeben werden. Dafür empfehlen wir ausdrücklich die hochwertigere Lasergravur, oder wenn möglich Ätzung.

8. EIGENTUMSVORBEHALT:

a. Die gelieferten Waren bleiben bis zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt allen Nebengebühren im Eigentum des Verkäufers. Der Kunde ist verpflichtet, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware vor Wertminderung zu schützen und auf eigene Kosten gegen Feuer und Einbruch- diebstahl ausreichend zu versichern.

b. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

c. Die Rücknahme von Waren zufolge Eigentumsvorbehaltes lässt unsere ursprüngliche Kaufpreisforderung samt Nebenkosten in voller Höhe bestehen, jedoch wird diese reduziert um den geschätzten Wert der zurückgenommenen Ware.

d. Die durch die Geltendmachung unserer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

9. NAMEN- ODER MARKENAUFDRUCK BZW. ANBRINGUNG:

a. Wir sind zur Anbringung unseres Firmennamens oder unserer Markenbezeichnung auf Sonderproduktionen im Zuge von Direktimporten oder Import von eigenen Lagerartikeln auch ohne Bewilligung des Kunden berechtigt. Dies gilt auch bei kennzeichnungspflichtiger Ware im Sinne des Lebensmittelgesetztes bei allen ess-, und trinkbaren Artikeln.

10. ERFÜLLUNGSORT und GERICHTSSTAND:

a. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen sowie für sämtliche Verpflichtungen des Kunden uns gegenüber ist der jeweilige Sitz der Fa. Donare, aktuell St. Florian.

b. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Die Anwendung des UNICITRAL- Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird einvernehmlich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch.

c. Für Streitigkeiten – einschließlich Streitigkeiten über den Bestand – oder Nichtbestand dieser Lieferbestimmungen-, welche aus dem Vertragsverhältnis entstehen, wird ausschließlich die Zuständigkeit des sachlich und örtlich für Linz zuständigen Gerichtes, vereinbart.

Stand – Oktober 2014

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